Aufgepasst bei Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten
Während in Deutschland und auch in einigen anderen Ländern Verkehrsdelikte die mit Führerscheinentzug, Punkteeintrag beim Zentralstrafregister und mit Geldstrafen belegt werden nicht weiter ins Gewicht fallen, sind solche Vergehen teilweise kriminelle Straftaten in Kanada, die einen Antragsteller für eine Einwanderung nach Kanada disqualifizieren können.
Von Irene Abele-Pfnür
Mitglied der Canadian Society of Immigration Consultants (CSIC)
Pioneer Immigration & Business Consulting Corp.
Zu den häufiger auftretenden deutschen Vergehen bei Verkehrsdelikten, die in Kanada als kriminelle Vorstrafen gelten, zählen zum Beispiel:
Ø Bedienen oder Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinwirkung. Entweder bei mehr als 0.8 Promille oder auch bei geringerem Alkoholgehalt, wenn bereits eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt.
Ø Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn bei diesem Unfall ein anderes Fahrzeug oder eine andere Person involviert war.
Ø Gefährliches Fahrverhalten oder Fahrmanöver mit Gefährdung Anderer.
Generell müssen bei Einwanderungsanträgen alle vorhandenen Verurteilungen und Vorstrafen, die in anderen Ländern stattgefunden haben, in das für Kanada gültige Strafrecht (Criminal Code of Canada) gleichwertig eingestuft werden. Nur so kann eindeutig festgestellt werden, ob diese Straftat den Antragsteller für eine Einwanderung nach Kanada disqualifizieren würde und falls dies der Fall wäre, welche weiteren Maßnahmen eventuell ergriffen werden können und sollten.
Im Anschluss zeige ich am Beipiel einer Vorstrafe durch „Fahrbeeinträchtigung durch Alkoholeinwirkung“ außerhalb Kanadas auf, welche weiteren Maßnahmen für eine Lösung des Problems zur Verfügung stehen könnten, um dennoch eine Einwanderung nach Kanada erfolgreich erwirken zu können:
- Sind seit der Verbüßung der Strafe, das wäre zum Beispiel bei einer Geldstrafe die Zahlung der letzten Rate, oder bei Führerscheinentzug die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, mindestens zehn Jahre vergangen, dann gewährt das kanadische Recht eine automatische Rehabilitation. Das bedeutet, diese Straftat die schon mehr als zehn Jahre zurückliegt, hat keinen negativen Einfluß auf den Einwanderungsantrag mehr.
- Sind seit der Verbüßung der Strafe erst mindestens fünf Jahre vergangen, so kann schriftlich eine Rehabilitation beantragt werden. Wird von den kanadischen Behörden die Rehabilitation gewährt, kann eine Einwanderung trotz der vorhandenen Straftat bewilligt werden. Bei einem solchen Rehabilitationsantrag sollte ein Antragsteller demonstrieren können, daß er kein Risiko für weitere kriminelle Vergehen mehr darstellt. In diesem Zusammenhang fallen dann auch Faktoren wie Stabilität des Lebensstils, soziale Bindungen zur Gesellschaft, soziale und berufliche Fähigkeiten und auch der Nachweis, dass das Vergehen ein Einzelfall war, bedeutend mit ins Gewicht.
- Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, „Temporary Resident Permit“ genannt. Diese Ausnahmegenehmigung liegt im Ermessen des Beamten der kanadischen Einwanderungsbehörde und kann für Personen bewilligt werden, die sich auf Grund von kriminellen Vorstrafen oder auch aus medizinischen Gründen nicht für eine Einreise oder einen Aufenthalt in Kanada qualifizieren könnten. Ein „Temporary Resident Permit“ kann maximal für eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt werden. Es besteht danach allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung des Permits zu stellen. Diese Ausnahmegenehmigung kann dazu dienen, den Zeitrahmen bis zu einer automatischen Rehabilitation oder auch bis zur Beantragungsmöglichkeit einer Rehabilitation zu überbrücken und sich dennoch bereits zwischenzeitlich mit legalem Status in Kanada aufzuhalten.
- Eine weitere Möglichkeit wäre ein Antrag, auf Grund von humanitären Gründen von der Einwanderungs-Disqualifikation befreit zu werden. Dies ist im Vergleich zu den unter Punkt 1-3 geschilderten Möglichkeiten eine weniger konventionelle Art der Vorgehensweise, doch wurde sie auch schon erfolgreich bei hierfür geeigneten Fällen eingesetzt.
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